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   LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 TaBV 3/09   

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https://dejure.org/2009,20696
LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2009,20696)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2009 - 3 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2009,20696)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 3 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2009,20696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitnehmer, Einstellung, Aufhebung der Einstellung, Betriebsrat, Zustimmung, Verweigerung, Anhörungsverfahren, Unvollständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Einstellung von Stellenbewerbern bei unvollständiger Vorlage der Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 101; ; ArbGG § 101 S. 2; ; ArbGG § 101 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Einstellung von Stellenbewerbern bei unvollständiger Vorlage der Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 TaBV 3/09
    Vor jeder Einstellung und Versetzung hat danach der Arbeitgeber den Betriebsrat zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft sowohl über die Person der Beteiligten als auch - unter Vorlage der dazu erforderlichen Unterlagen - die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zitiert nach juris, Rz. 29 m. w. N.).

    Nur dann wiederum fordert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber innerhalb der Wochenfrist, während derer dieser seine Stellungnahme erwartet, Mitteilung macht, wenn er für eine abschließende Erklärung weitere Informationen benötigt (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zitiert nach juris m. w. N., Rzn. 46 und 47).

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